Pendlerpauschale laut Bundesfinanzhof verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Der BFH ist in seinem Urteil der Meinung, dass Fahrten zur Arbeitstelle beruflich bedingt sind und deren Kosten somit bei der Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Da das Bundesfinanzministerium trotz der Entscheidung des Bundesfinanzhof an der seit 2007 geltenden neuen Regelung festhalten will, müssen sich nun in Karlsruhe die höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsgericht mit dem Sachverhalt beschäftigen.

Urteil des Verfassungsgericht zur Berufspendlerpauschale.

Das Urteil der Karlsruher Richter wird noch im Jahr 2008 erwartet. Ein genauer Termin steht jedoch noch nicht fest. Ob die Verfassungsrichter dem Urteil des BFH folgen ist noch ungewiss. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht können deshalb Steuerbescheide nur vorläufig ergehen und die rund 15 Millionen Berufspendler in Deutschland bleiben weiter im Unklaren ob sie mit einer Steuerrückerstattung oder einer Nachzahlung rechnen müssen.

Die Bedeutung des Urteil des BFH zur Pendlerpauschale.

Der Bund der Steuerzahler und der Lohn- und Einkommensteuerhilfering Deutschland hatten die Klagen der Berufspendler unterstützt. Der Steuerzahlerbund sieht im Urteil des Bundesfinanzhof die Bestätigung der eigenen Auffassung und eine Stärkung der Rechte der Pendler.


Tipps zur Steuererklärung in Bezug auf die Pendlerpauschale.

Bis zur Entscheidung des Verfassungsgericht können sich Berufspendler auf der Lohnsteuerkarte den Freibetrag für die vollen Kilometer eintragen lassen. Je nachdem wie das Urteil der Karlsruher Richter ausfällt, ist dann mit einer Steuerrückzahlung oder Steuernachzahlung zu rechnen. Wer den Steuerfreibetrag nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, sollte in der Einkommenssteuererklärung sämtliche Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitstelle angeben. Das Finanzamt wird die ersten 20 Kilometer streichen. Um die Pendlerpauschale erstattet zu bekommen, legt man bei Erhalt des Steuerbescheid Widerspruch ein und beantragt die Aussetzung der Vollziehung. Alternativ können Sie auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht warten.

Zukünftige Regelungen zur Berufspendlerpauschale.

Hintergrund der noch zu erwartenden Entscheidung des BVG dürfte Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen werden. Es gilt festzustellen ob Fahrten zur Arbeit dem privaten oder dem beruflichen Bereich zuzuordnen sind. Das Finanzministerium hält bei einer erneuten Änderung der Pauschale mehrere Alternativen für denkbar. So könnte zum Beispiel eine Kürzung der Pendlerpauschale auf 25 Cent pro Kilometer sowie die Kürzung des steuerfreien Arbeitnehmerpauschbetrag erfolgen. Eine Gleichheit vor dem Gesetz könnte sich aber auch erreichen lassen, wenn zukünftig Keiner mehr die gefahrenen Kilometer bei der Steuererklärung gegen rechnen darf.

Unsere Meinung zur Geltendmachung von Werbekosten.

Wir sind für einen generellen Wegfall des Arbeitnehmerpauschbetrag. Dafür sollte jeder Steuerpflichtige alle tatsächlich angefallen Kosten und Aufwendungen für Beruf und Arbeit, welche durch Beleg glaubhaft gemacht werden können, bei der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens gegen rechnen dürfen. Unserer Meinung nach, ist nur so eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen gewährleistet.

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