Einführung der einheitlichen Steuernummer - die neue Ordnungskennzahl.

Anstelle der bisherigen Steuernummern, die je Finanzamt vergeben wurden, soll eine bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer (Ordnungskennzahl) eingeführt werden. Auf Grund technischer Probleme wurde dieses Vorhaben immer wieder nach Hinten verschoben. Laut neuesten Informationen sollen die bundeseinheitlichen Steuernummern nun endgültig im Mai 2008 eingeführt werden. Die Ordnungskennzahl soll zunächst nur für die Einkommensteuer gelten. Da eine riesige Anzahl von Mitteilungen bundesweit verschickt werden müssen, kann jedoch mit einer erneuten Verzögerung der gerechnet werden.

Zentrale staatliche Erfassung von Daten.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn wird erstmal jede Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen erfassen. Die neue bundeseinheitliche Steuernummer beinhaltet Informationen über Namen, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort und das zuständige Finanzamt. Um die neue Ordnungskennzahl zu erstellen war ein riesiger verwaltungstechnischer Aufwand erforderlich. Alle 5300 Meldeämter in Deutschland mussten zunächst die Daten der insgesamt registrierten rund 82 Millionen Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Das BZSt erstellte daraus die eindeutige unveränderliche neue Identifikationsnummer. Diese Kennzahl geht an die Einwohnermeldeämter zur dortigen Speicherung zurück.

Die Vorteile der neuen einheitlichen Steuernummer.

Die neue bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer bringt vor allem Erleichterungen im elektronischen Lohnsteuerverfahren. Für Arbeitgeber ist somit eine leichtere Übertragung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt möglich. Für die Finanzbehörden ist durch die Einführung der neuen einheitlichen Steuernummer eine wesendlich einfachere Kontrolle möglich. Als Vorteil für Steuerpflichtige kann man die Unveränderlichkeit der Steuernummer ansehen. So ändert sich die neue einheitliche Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr wenn man in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamt, zum Beispiel durch Umzug, fällt.


Erhalt der neuen Ordnungskennzahl.

Nach der ersten Aktion zur Ausgabe und Mitteilung der neuen Steuernummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), erhält zukünftig jeder Einwohner mit Geburt oder bei Zuzug eine Ordnungskennzahl. Mit Verweis auf das Bearbeiten auf Erbschaftsteuerfällen wird begründet, dass die bundeseinheitliche Kennzahl vermutlich erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht wird.

Weitere Informationen zur einheitlichen Steuernummer.

Mit der einheitlichen Ordnungskennzahl wird die Papier-Lohnsteuerkarte nun wohl endgültig zur Vergangenheit gehören. Auf dem neuen Mantelbogen zur Einkommenssteuererklärung ist bereits ein Feld für die neue einheitliche Steuernummer vorhanden. Für die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2007 wird diese vermutlich jedoch noch keine Rolle spielen. Da die örtlichen Finanzämter nicht an der Vergabe der neuen Steuernummern beteiligt sind, können diese auch keine Auskünfte zu dieser geben. Für die Einkommenssteuererklärung 2007 kann und muss die alte finanzamtbezogene Steuernummer genutzt werden.

Grund der Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer.

Seit 2005 müssen Rentenversicherungen beziehungsweise Rentenkassen, Lebensversicherungen und andere Vorsorgeinstitutionen ihre ausgezahlten Prämien und Beträge an die Finanzbehörden melden. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz. Durch die Einführung der einheitlichen Steuernummer beziehungsweise Ordnungskennzahl werden diese Meldungen wesendlich vereinfacht, transparenter und sind auch einfacher zu erfassen sowie zu kontrollieren.

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