Neue Abgeltungssteuer
Vereinfachung durch Vereinheitlichung
Ab 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Das heißt für Anleger und Sparer, dass ab Anfang 2009 nur noch ein einziger Steuersatz zu beachten ist. Ziel dieses einheitlichen Steuersatz ist es die Versteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen. Kapitalerträge die bisher ganz unterschiedlich besteuert wurden werden dann mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent in Anrechnung gebracht. Dieser Steuersatz von 25 Prozent gilt für Kapitalerträge aus Kursgewinnen, Zinserträgen und Dividenden. Solidaritätszuschlage und gegebenfalls die Kirchensteuer, kommen hier noch hinzu.
Bedeutung der neuen Abgeltungssteuer
Für viele Bürger müssen mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer zukünftig weniger Steuern zahlen. Des einen Freud des anderen Leid. Aktionäre müssen sich wohl zukünftig von bisherigen Steuererleichterungen verabschieden. Denn auch Sie unterliegen in Zukunft der neuen Abgeltungssteuer. Das bisher angewandte so genannte Halbeinkünfteverfahren entfällt ab dem Jahr 2009. Das heißt im Klartext, dass nach Ende des Jahres 2008 Dividenden in voller Höhe zu versteuern sind.
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Abgeltungssteuer und Spekulationsfrist
Mit Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer wird auch die bisherige Spekulationsfrist gestrichen. Kursgewinne von Wertpapieren werden somit unbefristet besteuert. Ausnahme hierbei ist, wenn der Anleger Aktien, Investmentfonds oder Anleihen vor dem 1.Januar 2008 erworben hat. Hier gilt das alte Steuerrecht weiter. Wer solche Wertpapiere länger als ein Jahr im Bestand lässt, kann auch zukünftig Kursgewinne zeitlich unbegrenzt als steuerfreie Einnahmen erhalten.
Sparerfreibetrag bei der neuen Abgeltungssteuer
Auch mit Begin der neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer bleibt und der
Sparerfreibetrag erhalten. Wie bisher sind somit Einkünfte aus Kapitalerträgen
bei Einzelveranlagung bis 801 Euro und bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren bis
zum doppelten steuerfrei. Die bisherig schon gestellten Freistellungsanträge
bleiben weiterhin gültig und müssen mit Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer
nicht erneuert werden.
Weitere Informationen: siehe Tipps und Themen
Tipp zu geplanten Aktienkäufen vor dem Hintergrund der neuen Abgeltungssteuer.
Da für Wertpapiere die vor Ablauf des Jahres 2008 in den Bestand aufgenommen wurden weiterhin das alte Steuerrecht gilt, kann es sich also lohnen Anleihen, Investmentfonds oder Aktien noch vor Beginn des Jahres 2009 zu erwerben. Wie schon angesprochen sollte dabei aber auch die Spekulationsfrist beachtet werden.
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