Neues im Jahressteuergesetz 2008.

Wie in der Vergangenheit gibt es auch im Jahr 2008 zahlreiche Neuigkeiten im Steuerrecht. Das Jahressteuergesetz 2008 hält für den Steuerzahler einige Änderungen bereit, die dieser beachten muss. Die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht von 2008 finden Sie auf dieser Seite im Überblick.

Änderung bei Handwerkerleistungen und Haushaltshilfe.

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe oder Handwerker, so können Sie die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Dies war bisher nur möglich, wenn die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen in einem Haushalt in Deutschland in Anspruch genommen wurden. Nun können auch Steuerzahler die zum Beispiel eine Haushaltshilfe, einen Handwerker oder einen Gärtner im eigenen Haushalt in einem EU oder EWR Mitgliedsstaat beschäftigen, diese Kosten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich geltend machen.
 

 

Die Aufhebung der Zweijahresfrist.

Auch wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen dies aber trotzdem tun möchte, kann sich zukünftig mehr Zeit lassen. Die bisherige Frist (Zweijahresfrist) wird aufgehoben. Wer sich also noch Geld vom Fiskus zurückholen möchte und in den vergangenen sieben Jahren keine Steuerklärung abgegeben hat, kann dies nun nachholen.

Gern helfen wir Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Steuererklärung. Näheres dazu finden Sie in der Navigation unter dem Link - Mitglied werden -.

Neuerungen im Steuerecht 2008 bei den Kinderbetreuungskosten.

Im Gegensatz zu Vergangenheit, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und andere Nachweise, die die Ausgaben für die Kinderbetreuung, Dienstleistungen oder Leistungen von Handwerkern belegen, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Mitarbeiter des Finanzamt können bei Zweifeln aber die nachträgliche Einreichung dieser Belege einfordern.


Altersentlastungsbetrag im Jahressteuergesetz 2008.

Wer das 64-ste Lebensjahr vollendet hat, bekommt vom Finanzamt einen so genannten Altersentlastungsbetrag gewährt. Für die Höhe dieser steuerlichen Vergünstigung ist es entscheidend, in welchem Jahr Sie das 64. Lebensjahr erreicht haben. Ist dies 2008 der Fall, erhalten Sie zeitlebens einen 35,2-prozentigen Entlastungsbetrag der jedoch auf maximal 1672 Euro begrenzt ist.

Tipp zum Steuern Sparen.

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