Alkopopsteuer

Die Alokopopsteuer ist eine so genannte Sondersteuer. Sie wird auf verschiedene definierte branntweinhaltige Mischgetränke, den Alkopops, erhoben. Der Steuersatz der Alkoposteuer ist höher angesetzt als der Steuersatz der üblichen Branntweinsteuer.

Steuerpflichtig sind alle Mixgetränke aus Branntwein mit alkoholfreien – oder gegorenen Getränken. Diese Mixgetränke kommen bereits fertig abgefüllt in den Handel. Eine andere Bezeichnung für Alkopops sind „ Premixes“ oder „Ready- to Drinks.“ Die Höhe der Steuer wird an der im Alkopop enthaltenen Alkoholmenge bemessen. Es wird auf einen Hektoliter reinen Alkohol 5,550 Euro Steuer erhoben. Bei der Messung beträgt die Temperatur 20°C.

Die Alkopopsteuer ist eine Bundessteuer und zählt zu den Verbrauchssteuern. Die Verwaltung der Steuer erfolgt durch die Bundeszollverwaltung. Im Alkopopsteuergesetz sind die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Steuer festgeschrieben. Das Gesetz wurde mit dem Ziel zum Schutz junger Menschen erlassen. Es trat am 01.Juli 2004 in Kraft.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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