Einkommenssteuer
Das erste Einkommensteuergesetz gab es bereits 1811 in Ostpreußen. Im Laufe der Zeit entwickelten sich in den deutschen Ländern unterschiedliche Einkommensteuergesetze. Diese Gesetze wurden dann schließlich im Jahre 1920 durch die einheitliche Reichseinkommenssteuer abgelöst. Aus dieser entwickelte sich die heutige Einkommenssteuer.
Steuerpflichtig sind im Sinne der Einkommenssteuer die Einkünfte. Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt aus den Einnahmen aus nachhaltigen Tätigkeiten abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben. Laut Gesetz werden davon noch private Ausgaben, wie bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Die daraus ermittelte Summe ist gleich dem zu versteuernden Einkommen. Die Höhe der Einkommenssteuer ist ein gewisser Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. Ermittelt wird dieser Prozentsatz aus einer definierten Formel, welche im Einkommenssteuergesetz fest geschrieben ist. Die Landesfinanzbehörde erhebt die Einkommensteuer und verteilt sie auf den Bund, das Land und die Gemeinde.
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