Einkommenssteuer

Das erste Einkommensteuergesetz gab es bereits 1811 in Ostpreußen. Im Laufe der Zeit entwickelten sich in den deutschen Ländern unterschiedliche Einkommensteuergesetze. Diese Gesetze wurden dann schließlich im Jahre 1920 durch die einheitliche Reichseinkommenssteuer abgelöst. Aus dieser entwickelte sich die heutige Einkommenssteuer.

Steuerpflichtig sind im Sinne der Einkommenssteuer die Einkünfte. Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt aus den Einnahmen aus nachhaltigen Tätigkeiten abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben. Laut Gesetz werden davon noch private Ausgaben, wie bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Die daraus ermittelte Summe ist gleich dem zu versteuernden Einkommen. Die Höhe der Einkommenssteuer ist ein gewisser Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. Ermittelt wird dieser Prozentsatz aus einer definierten Formel, welche im Einkommenssteuergesetz fest geschrieben ist. Die Landesfinanzbehörde erhebt die Einkommensteuer und verteilt sie auf den Bund, das Land und die Gemeinde.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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