Feuerschutzsteuer

Ihren Ursprung hat die Feuerschutzsteuer im Jahre 1931. Zu jener Zeit wurden Abgaben von den Versicherungsgesellschaften erhoben, um das Feuerlöschwesen zu finanzieren.

Steuerpflichtig sind die Versicherer, nach dem Erhalt von den Versicherungsprämien aus abgeschlossenen Feuerversicherungen. Die Steuerhöhe beläuft sich momentan auf 8 % des Versicherungsentgeltes.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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Aktuelles zum Thema Steuer

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