Feuerschutzsteuer
Ihren Ursprung hat die Feuerschutzsteuer im Jahre 1931. Zu jener Zeit wurden Abgaben von den Versicherungsgesellschaften erhoben, um das Feuerlöschwesen zu finanzieren.
Steuerpflichtig sind die Versicherer, nach dem Erhalt von den Versicherungsprämien aus abgeschlossenen Feuerversicherungen. Die Steuerhöhe beläuft sich momentan auf 8 % des Versicherungsentgeltes.
Steuerarten:
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