Getränkesteuer

Bereits im 12. Jahrhundert wurde Getränkesteuer erhoben. Im 19. Jahrhundert wurde dann die Steuerpflicht auf Getränke beschränkt, welche zum örtlichen Verbrauch bestimmt waren. Ab dem Jahr 1923 wurden die Gemeinden per Gesetz ermächtigt, auf alle örtlich verbrauchten Getränke Steuern zu erheben.

1927 war die Getränkesteuer nur noch eine Gemeindesteuer und im Jahr 1930 wurde sie vorerst gänzlich abgeschafft. Aufgrund der Gemeindeabgabegesetze im Jahr 1945 wurde die Getränkesteuer in Form der Schankverzehrsteuer erhoben. Die Getränkesteuer wird heute nur in einigen Bundesländern erhoben, in manchen ist sie sogar untersagt.

Die Höhe der Getränkesteuer wird von der Gemeinde festgesetzt. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz auf den Einzelhandelspreis erhoben. Der Verkäufer von Getränken ist dabei der Steuerschuldner.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


Tipps und Themen die Sie interessieren könnten:

» Begriffserklärung zu Finanzbegriffen finden Sie hier

Aktuelles zum Thema Steuer

Wenn Sie über Neuigkeiten aus diesem Themenbereich informiert werden wollen, so tragen Sie sich doch einfach in unseren kostenlosen Newsletter ein. Sie erhalten dann alle Neuigkeiten bequem per Email. Des Weiteren stellen wir News per RSS-Feed zur Verfügung.