Gewerbesteuer
Bereits im Mittelalter wurden in deutschen Städten die ersten Gewerbesteuerabgaben erhoben. Diese wurden damals in Form von Marktgeldern, Aufschläge auf Handelswaren und Sondersteuern für bestimmte Gewerbetreibende erhoben. Aus diesen Abgaben entstand über die Jahrhunderte die heutige Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Laut Einkommenssteuer- und Körpersteuergesetz ist dies der ermittelte Betrag aus einem Gewerbebetrieb. Dieser Betrag kann gemindert, aber auch erhöht werden. Die Beträge dafür werden im Gewerbesteuergesetz definiert.
Die Ermittlung der Höhe der Gewerbesteuer erfolgt durch die Anwendung eines besonderen Hebesatzes auf den Gewerbsteuermessbetrag. Dieser Hebesatz wird eigenverantwortlich von den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Die Gewerbesteuer wird somit von den Gemeinden erhoben.
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