Grunderwerbssteuer
Bereits im Mittelalter existierten erste Formen der Grunderwerbssteuer. An den Grundherren musste eine so genannte Besitzerwechselabgabe gezahlt werden. Steuerpflichtig ist heute der entgeltliche Eigentumswechsel von Grundbesitz.
Steuerschuldner im Sinne der Grunderwerbssteuer sind alle am Eigentumswechsel Beteiligten, der Erwerber und der Verkäufer. Unter bestimmten Umständen, wird im Kaufvertrag vereinbart, dass nur eine Partei der Steuerschuldner ist und Grunderwerbssteuer abzuführen hat.
Laut Grunderwerbsgesetz bestehen ebenfalls unter Umständen Steuerbefreiungen, wie beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen.
Bis zum 31.Dezember 2006 war die Höhe der Grunderwerbssteuer einheitlich. Sie betrug bis dato 3,5 %. Seit dem 01.Januar.2007 ging die Gesetzgebungskompetenz an die Länder über.
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