Grunderwerbssteuer

Bereits im Mittelalter existierten erste Formen der Grunderwerbssteuer. An den Grundherren musste eine so genannte Besitzerwechselabgabe gezahlt werden. Steuerpflichtig ist heute der entgeltliche Eigentumswechsel von Grundbesitz.

Steuerschuldner im Sinne der Grunderwerbssteuer sind alle am Eigentumswechsel Beteiligten, der Erwerber und der Verkäufer. Unter bestimmten Umständen, wird im Kaufvertrag vereinbart, dass nur eine Partei der Steuerschuldner ist und Grunderwerbssteuer abzuführen hat.

Laut Grunderwerbsgesetz bestehen ebenfalls unter Umständen Steuerbefreiungen, wie beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen.

Bis zum 31.Dezember 2006 war die Höhe der Grunderwerbssteuer einheitlich. Sie betrug bis dato 3,5 %. Seit dem 01.Januar.2007 ging die Gesetzgebungskompetenz an die Länder über.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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