Hundesteuer
Bereits im Mittelalter gab es eine sogenannte Hundegestellungspflicht. Diese frühzeitliche Hundesteuer hatten die Bauern an ihren Fronherrn zu leisten. Sie wurde über Jahrhunderte hinweg in Kornabgaben beglichen.
Heute ist die Hundesteuer eine Gemeindesteuer. Die Grundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer sind in den Landeshundesteuergesetzen festgeschrieben.
Steuerpflichtig sind alle Hundehalter, wobei bei Kampfhunden ein erhöhter Steuersatz Anwendung findet.
Ausgenommen von der Besteuerung durch die Hundesteuer sind Blindenhunde, Diensthunde und auch Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern. Die Zahlung der Hundesteuer erfolgt in der Regel jährlich.
Steuerarten:
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