Hundesteuer

Bereits im Mittelalter gab es eine sogenannte Hundegestellungspflicht. Diese frühzeitliche Hundesteuer hatten die Bauern an ihren Fronherrn zu leisten. Sie wurde über Jahrhunderte hinweg in Kornabgaben beglichen.

Heute ist die Hundesteuer eine Gemeindesteuer. Die Grundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer sind in den Landeshundesteuergesetzen festgeschrieben.

Steuerpflichtig sind alle Hundehalter, wobei bei Kampfhunden ein erhöhter Steuersatz Anwendung findet.

Ausgenommen von der Besteuerung durch die Hundesteuer sind Blindenhunde, Diensthunde und auch Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern. Die Zahlung der Hundesteuer erfolgt in der Regel jährlich.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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