Jagd- und Fischereisteuer
Die Urform der Jagd- und Fischereisteuer war bereits im Mittelalter bekannt. Abgeführt wurde diese Steuer an die Kirche oder den Lehnsherren in Form von Naturalabgaben aus der Jagd und dem Fischfang.
In ihrer heutigen Form wurde die Jagd- und Fischereisteuer erst nach dem Ersten Weltkrieg erhoben. Heute wird die Steuer nur in einigen Bundesländern erhoben; ist in manchen sogar untersagt.
Steuerschuldner im Sinn der Jagd- und Fischereisteuer sind dabei alle Jagdübungsberechtigte. Die Höhe der Steuer basiert auf der Bemessungsgrundlage des Jahresjagdwerts beziehungsweise der Höhe der bezahlten Jagdpacht. Die der Fischereisteuer richtet sich nach der Anzahl der Fischereibezirke.
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