Jagd- und Fischereisteuer

Die Urform der Jagd- und Fischereisteuer war bereits im Mittelalter bekannt. Abgeführt wurde diese Steuer an die Kirche oder den Lehnsherren in Form von Naturalabgaben aus der Jagd und dem Fischfang.

In ihrer heutigen Form wurde die Jagd- und Fischereisteuer erst nach dem Ersten Weltkrieg erhoben. Heute wird die Steuer nur in einigen Bundesländern erhoben; ist in manchen sogar untersagt.

Steuerschuldner im Sinn der Jagd- und Fischereisteuer sind dabei alle Jagdübungsberechtigte. Die Höhe der Steuer basiert auf der Bemessungsgrundlage des Jahresjagdwerts beziehungsweise der Höhe der bezahlten Jagdpacht. Die der Fischereisteuer richtet sich nach der Anzahl der Fischereibezirke.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


Aktuelles zum Thema Steuer

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