Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Erstmals wurde eine solche Steuer im Jahre 1820 erhoben.

Steuerpflichtig im Sinne der Kapitalertragssteuer sind alle Kapitalerträge. Die Höhe der Kapitalertragssteuer auf Dividenden liegt bei 20%, bei Tafelgeschäften bei 35% und an anderen Kapitalerträgen bei 30%.

Erhebungsberechtigt sind die Länder. Die Kapitalsertragssteuer wird vom Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und an sein zuständiges Finanzamt abgeführt.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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