Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Erstmals wurde eine solche Steuer im Jahre 1820 erhoben.
Steuerpflichtig im Sinne der Kapitalertragssteuer sind alle Kapitalerträge. Die Höhe der Kapitalertragssteuer auf Dividenden liegt bei 20%, bei Tafelgeschäften bei 35% und an anderen Kapitalerträgen bei 30%.
Erhebungsberechtigt sind die Länder. Die Kapitalsertragssteuer wird vom Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und an sein zuständiges Finanzamt abgeführt.
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