Kinosteuer

Die Kinosteuer ist eine Teilsteuer der Vergnügungssteuer. Ihren Ursprung hat die heutige Kinosteuer in 30er Jahren des letzten Jahrhunderts. Damals erfuhren die Lichtspieltheater einen gewaltigen Aufschwung.

Die Kinosteuer wird auf die Vorführung von Filmen erhoben. Erhebungsberechtigt sind die Gemeinden. Der Steuerschuldner, in diesem Fall der Kinobetreiber hat die festgesetzte Steuer demzufolge an die Gemeinde abzuführen. Daneben muss der Kinobetreiber auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes ebenfalls eine Filmabgabe zwischen 1,8 und 3,0 % der Einrittskartenerlös an die Filmförderungsanstalt abführen.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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Aktuelles zum Thema Steuer

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