Kinosteuer
Die Kinosteuer ist eine Teilsteuer der Vergnügungssteuer. Ihren Ursprung hat die heutige Kinosteuer in 30er Jahren des letzten Jahrhunderts. Damals erfuhren die Lichtspieltheater einen gewaltigen Aufschwung.
Die Kinosteuer wird auf die Vorführung von Filmen erhoben. Erhebungsberechtigt sind die Gemeinden. Der Steuerschuldner, in diesem Fall der Kinobetreiber hat die festgesetzte Steuer demzufolge an die Gemeinde abzuführen. Daneben muss der Kinobetreiber auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes ebenfalls eine Filmabgabe zwischen 1,8 und 3,0 % der Einrittskartenerlös an die Filmförderungsanstalt abführen.
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