Kirchensteuer

Ihren Ursprung hat die Kirchensteuer bereits im Jahr 585. Dort wurde diese Abgabe als Zehnt geleistet. Im Jahr 1919 wurde dann von staatlicher Seite, das Recht der Kirche auf die Erhebung von Kirchensteuer anerkannt.

Die Kirchensteuer ist eine Steuer der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Steuer ist im Kirchensteuergesetz verankert.

Der Steuerschuldner ist bei der Kirchensteuer jede natürliche Person, welche Einkommenssteuerpflichtig ist und einer Religionsgemeinschaft angehört. Die Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie liegt bei 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommenssteuer, unter Berücksichtigung von Freibeträgen. Die Kirchensteuer ist als Sonderabgabe bei der Einkommenssteuer abzugsfähig.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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