Kirchensteuer
Ihren Ursprung hat die Kirchensteuer bereits im Jahr 585. Dort wurde diese Abgabe als Zehnt geleistet. Im Jahr 1919 wurde dann von staatlicher Seite, das Recht der Kirche auf die Erhebung von Kirchensteuer anerkannt.
Die Kirchensteuer ist eine Steuer der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Steuer ist im Kirchensteuergesetz verankert.
Der Steuerschuldner ist bei der Kirchensteuer jede natürliche Person, welche Einkommenssteuerpflichtig ist und einer Religionsgemeinschaft angehört. Die Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie liegt bei 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommenssteuer, unter Berücksichtigung von Freibeträgen. Die Kirchensteuer ist als Sonderabgabe bei der Einkommenssteuer abzugsfähig.
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