Kraftfahrzeugssteuer

Ihren Ursprung hat die Kraftfahrzeugssteuer bereits im 17. Jahrhundert in den Wege- und Brückenzöllen und der Luxusbesteuerung von Pferden und der sogenannten Karossesteuer. Im 19. Jahrhundert wurden diese von den Chausseegeldern und Pflasterzöllen, welche bis ins 20. Jahrhundert entrichtet wurden, abgelöst.

Anfang des 20. Jahrhunderts mit der Erfindung des Kraftfahrzeuges, wurde die Kraftfahrzeugsteuer auf anfangs stempelpflichtige Erlaubniskarten erhoben.
Im Jahre 1922 wurde dann das erste Kraftfahrzeugsteuergesetz aus der Taufe gehoben. Ab dem Jahr 1949 sind für die Kraftfahrzeugsteuer die einzelnen Länder verantwortlich.

Steuerpflichtig im Sinne der Kfz-Steuer sind alle Kraftfahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen genutzt werden. Die Steuerpflicht beginnt mit der Anmeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle und endet mit dessen Abmeldung.

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer wird bei Zweirädern und PKW aus dem Hubraum der Fahrzeuge berechnet. Bei Lastkraftwagen und Anhänger ist das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3500 kg dann wird zur Ermittlung der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer auch die Schadstoff- und Geräuschemission herangezogen. Die Steuer ist ebenfalls abhängig von der Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte. Diese sind ersichtlich aus dem Schlüsselwert im Fahrzeugsschein.

Die Steuer wird vom zuständigen Finanzamt aufgrund der Übermittlung der Daten von der Zulassungsstelle erhoben. Sie wird normalerweise jährlich entrichtet.
Am 02.Juni 2010 trat das 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrtzeugsteuergesetzes in Kraft.

Die Kfz-Steuer ist nun eine Bundessteuer. Sie wird mit Hilfe der Landesfinanzbehörden vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet.
Weiterhin tritt folgende Gesetzesänderung in Kraft:
1. Eine befristete Steuerbefreiung erfolgt für Diesel-Personenkraftwagen der Euro- 6- Abgasstufe in Höhe von maximal 150 Euro pro PKW. Die Befreiung ist allerdings aus europarechtlichen Gründen beschränkt auf Erstzulassungen vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 begrenzt.
Für bereits zugelassene KFZ in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 03. Juni 2010 besteht ein Verbraucherschutz, das heißt die Fahrzeughalter können für diese KFZ eine Steuerbefreiung ab dem 01.Januar 2011 beantragen.
2. Zur Steuerentlastung in der Landwirtschaft erfolgt eine Steuerbefreiung auf
Milchfahrzeuge, auch wenn diese zum Transport von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung genutzt werden.
3. Quads werden künftig als eine eigene Fahrzeuggruppe eingestuft. Die Steuer-
höhe richtet sich hierbei nach der Hubraumgrösse und der Schadstoffemission nach den EU- Abgasstufen.
4. Reine Elektroautos sind 5 Jahre steuerfrei. Danach werden sie nach dem
verkehrsrechtlichen zugelassenes Gesamtgewicht besteuert und die Steuer dann um die Hälfte ermäßigt.
5. Saisonkennzeichen sind mindestens für einen Monat steuerpflichtig.
Zukünftig werden bei einem Steuerrückstand die KFZ nur noch von der Zulassungsbehörde abgemeldet bzw. stillgelegt.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


Tipps und Themen die Sie interessieren könnten:

» Mehr zum Thema Kfz Steuern und Versicherung finden Sie hier.

Aktuelles zum Thema Steuer

Wenn Sie über Neuigkeiten aus diesem Themenbereich informiert werden wollen, so tragen Sie sich doch einfach in unseren kostenlosen Newsletter ein. Sie erhalten dann alle Neuigkeiten bequem per Email. Des Weiteren stellen wir News per RSS-Feed zur Verfügung.