Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Sie ist eine so genannte "Einkommenssteuervorauszahlung" der Arbeitnehmer.
Die Lohnsteuer wird auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Dies ist im § 19 des Einkommensteuergesetzes definiert. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse des betreffenden Arbeitnehmers. Diese Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte enthalten.
Beim Lohnsteuerausgleich wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er mit der Einkommenssteuer übereinstimmt. Eine Besteuerung nach individuellem Steuersatz ist lediglich bei einer Lohnsteuerpauschalierung ausgenommen.
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