Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Sie ist eine so genannte "Einkommenssteuervorauszahlung" der Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuer wird auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Dies ist im § 19 des Einkommensteuergesetzes definiert. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse des betreffenden Arbeitnehmers. Diese Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte enthalten.

Beim Lohnsteuerausgleich wird der Jahressteuerbetrag so berechnet, dass er mit der Einkommenssteuer übereinstimmt. Eine Besteuerung nach individuellem Steuersatz ist lediglich bei einer Lohnsteuerpauschalierung ausgenommen.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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