Sexsteuer
Diese Steuerart ist eine spezielle Form der Vergnügungsteuer. Im Volksmund ist sie aber besser als Sexsteuer bekannt. Die Sexsteuer wurde nach der Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution erhoben.
In Köln wurde die Sexsteuer zuerst erhoben, bereits 2004. Viele deutsche Städte zogen nach. Die Erhebung der Sexsteuer in Köln hat seine rechtliche Grundlage im § 2 Nr. 7, 6 und 12 (1), sowie 14 (1) der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung vom 14. April 2004. Die Steuer wird erhoben auf gezielte sexuelle Vergnügungen in Bars, Saunen, FKK- und Swingerclubs, sowie in Kraftfahrzeugen.
Laut Kölner Satzung richtet sich die Höhe der Besteuerung in Striptease Bars, Swingerclubs, Saunen usw. nach der Fläche. Hingegen wird die Zahlung einer Pauschale pro Sexualdienstler von 6 Euro im Bereich der Prostitution fällig. Die Steuerzahlungen gehen an die Stadt Köln. Das Kölner Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der Abschaffung der Besteuerung bisher sämtliche Klagen abgewiesen.
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