Spielbankabgabe
In Form von verschiedenen Spielabgaben hat die heutige Spielbankabgabe bereits ihren Ursprung im 14. Jahrhundert. Im Jahr 1933 und Folgenden wurde eine pauschale Spielbankabgabe erhoben.
Steuerpflichtig ist der Betrieb einer öffentlichen Spielbank.
Die Steuer wird auf den Differenzbetrag aus den Einsätzen und den Gewinnen der Spieler erhoben. Die Höhe beträgt dabei 80 % des Bruttospielertrages. Hingegen sind dabei alle Glücksspielgewinne der Spieler steuerfrei.
Die Spielbankabgabe erhalten in Deutschland die Länder. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Spiebankanlage sind die Spielbankgesetze der einzelnen Länder und die Verordnungen über die öffentlichen Spielbanken (RGBI, S. 955) vom 27.Juli 1938.
Steuerarten:
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