Tanzsteuer
Die Tanzsteuer ist Teil der Vergnügungssteuer. Sie wird bereits seit dem 19. Jahrhundert erhoben. Besteuert werden bei der Tanzsteuer sämtliche öffentliche Tanzveranstaltungen.
Der Steuerschuldner im Sinne der Tanzsteuer ist dabei jeweils der Veranstalter.
Die Tanzsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird somit an die Gemeinde abgeführt.
Steuerarten:
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