Umsatzsteuer
Erstmals wurden im Jahre 1916 nach dem Warenumsatzstempelgesetz Steuern erhoben. Diese sollten zum Ausgleich der entstandenen Lasten nach dem Ersten Weltkrieg beitragen. Im Jahre 1918 wurde die Erhebung der Steuer auf die Erbringung von Leistungen ausgeweitet. Das heutig gültige Umsatzsteuergesetz trat im Jahre 1967 in Kraft.
Steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer sind dabei die Erbringung von Lieferungen und Leistungen. Unternehmen können zu ihren Lasten erstellte Umsatzsteuer von ihrer Steuerlast abziehen.
Die Höhe der Umsatzsteuer auf erbrachte Leistungen und Waren beträgt grundsätzlich 19 %. Auf bestimmte Produkte, beispielsweise Lebensmittel, ist ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gesetzlich vorgeschrieben. Teilweise kann eine Steuerbefreiung auf manche Produkte und Leistungen beantragt werden.
Die Umsatzsteuer muss von den Unternehmen errechnet werden. Die Zahlung erfolgt dann durch den Steuerschuldner an das zuständige Finanzamt.
Steuerarten:
Tipps und Themen die Sie interessieren könnten:
» Mehr zum Thema Seefracht und Schiffstransporte auf www.transport-logistik-verkehr.de.
Aktuelles zum Thema Steuer
Wenn Sie über Neuigkeiten aus diesem Themenbereich informiert werden wollen, so tragen Sie sich doch einfach in unseren kostenlosen Newsletter ein. Sie erhalten dann alle Neuigkeiten bequem per Email. Des Weiteren stellen wir News per RSS-Feed zur Verfügung.