Umsatzsteuer

Erstmals wurden im Jahre 1916 nach dem Warenumsatzstempelgesetz Steuern erhoben. Diese sollten zum Ausgleich der entstandenen Lasten nach dem Ersten Weltkrieg beitragen. Im Jahre 1918 wurde die Erhebung der Steuer auf die Erbringung von Leistungen ausgeweitet. Das heutig gültige Umsatzsteuergesetz trat im Jahre 1967 in Kraft.

Steuerpflichtig im Sinne der Umsatzsteuer sind dabei die Erbringung von Lieferungen und Leistungen. Unternehmen können zu ihren Lasten erstellte Umsatzsteuer von ihrer Steuerlast abziehen.

Die Höhe der Umsatzsteuer auf erbrachte Leistungen und Waren beträgt grundsätzlich 19 %. Auf bestimmte Produkte, beispielsweise Lebensmittel, ist ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gesetzlich vorgeschrieben. Teilweise kann eine Steuerbefreiung auf manche Produkte und Leistungen beantragt werden.

Die Umsatzsteuer muss von den Unternehmen errechnet werden. Die Zahlung erfolgt dann durch den Steuerschuldner an das zuständige Finanzamt.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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