Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer war in der Vergangenheit auch unter der Bezeichnung Lustbarkeitssteuer bekannt. In Deutschland wurde diese Steuer bereits schon im Mittelalter erhoben. Damals sollte sie zur Finanzierung des Armenwesens beitragen. Die Steuer wurde dabei auf Glücksspiele jeglicher Art erhoben.
In den darauffolgenden Jahrhunderten wurde die Besteuerungsform immer weiter ausgeweitet. Steuern entfielen dann unter anderem auch auf Bälle, Theater, Konzerte, Kegelbahnen, Billards. Die Besteuerung wurde per Landesgesetz an die Städte und Gemeinden übertragen.

Die Gemeinden wurden nach dem Ersten Weltkrieg verpflichtet, Vergnügungssteuer zu erheben. Während in den 1930er Jahren die Kinosteuer einen großen Anteil an der Vergnügungssteuer hatte, nehmen die Gemeinden in der heutigen Zeit hauptsächlich Steuern für Spielautomaten ein. Besteuert werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen, wie beispielsweise Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen, Spiel- und auch Unterhaltungsapparate.
In den einzelnen Kommunalabgabegesetzen und auch in den Vergnügungssteuergesetzen der Länder sind Einzelheiten der Besteuerung festgehalten.

Die Ermittlung der Steuerschuld wird nach den Kommunal- und Landesgesetzen bestimmt. Beispielsweise erfolgt eine Besteuerung nach dem Preis und der Anzahl der verkauften Eintrittskarten oder auch durch Pauschbeträge, hier werden andere Kennzeichen herangezogen, wie beispielsweise bei Veranstaltungen in Gebäuden die Raumgröße oder bei Spielgeräten die Besteuerung nach Standort, entweder in einer Spielhalle oder einem anderen Ort.

Die Steuerschuldner im Sinne der Vergnügungssteuer sind die Veranstalter von Vergnügungen und die Halter von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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