Vermögenssteuer

In den letzten Jahren erfolgte durch den Gesetzgeber keine Neureglung der Vermögenssteuer. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 darf die Vermögenssteuer ab dem 01. Januar 1997 nicht mehr erhoben werden. Eine Erhebung der Steuer wäre somit verfassungswidrig. Das Gesetz zur Erhebung der Vermögenssteuer wurde aber nie aufgehoben.

Die Vermögenssteuer ist normal mit dem Gesetz verfassungskonform, allerdings stimmen hierbei nicht die unterschiedlichen Besteuerung der Vermögensarten überein.

Laut Gesetz unterliegen dabei alle privaten und betrieblichen Vermögen der Besteuerung, wenn dabei bestimmte persönliche und auch vermögensbezogene Freibeträge überstiegen werden.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


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