Vorsteuer

Die Vorsteuer bezeichnet Steuern, welche ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt bekommt.

Die Vorsteuer kann sich ein Unternehmer vom Finanzamt wiederholen. Dabei kann er die Vorsteuer mit seinen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuern verrechnen.

Ist die Vorsteuer höher als die vom Unternehmer vereinnahmte Umsatzsteuer, dann wird aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung die Differenz vom Finanzamt erstattet.

Steuerarten:

Abgeltungssteuer

Kaffeesteuer

Sexsteuer

Alkopopsteuer

Kapitalertragssteuer

Solidaritätszuschlag

Biersteuer

Kinosteuer

Spielbankabgabe

Branntweinsteuer

Kirchensteuer

Stromsteuer

Erbschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Tabaksteuer

Energiesteuer

Kfz-Steuer

Tanzsteuer

Einkommenssteuer

Lohnsteuer

Tonnagesteuer

Feuerschutzsteuer

Luftverkehrsteuer

Umsatzsteuer

Getränkesteuer

Mehrwertsteuer

Vergnügungssteuer

Gewerbesteuer

Mineralölsteuer

Vermögenssteuer

Grunderwerbssteuer

Rennwett- & Lotteriesteuer

Verpackungssteuer

Grundsteuer

Schankerlaubnissteuer

Versicherungssteuer

Hundesteuer

Schaumweinsteuer

Vorsteuer

Jagd- & Fischereisteuer

Schenkungssteuer

Zweitwohnungsteuer


Aktuelles zum Thema Steuer

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