Vorsteuer
Die Vorsteuer bezeichnet Steuern, welche ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt bekommt.
Die Vorsteuer kann sich ein Unternehmer vom Finanzamt wiederholen. Dabei kann er die Vorsteuer mit seinen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuern verrechnen.
Ist die Vorsteuer höher als die vom Unternehmer vereinnahmte Umsatzsteuer, dann wird aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung die Differenz vom Finanzamt erstattet.
Steuerarten:
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